Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus d. Vorsitzenden, d. stellvertretenden Vorsitzenden, d. Schriftführer/in und d. Kassenwart/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter d. Vorsitzende oder d. stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein gemeinsam.