Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind d. 1. Vorsitzende, d. 2. Vorsitzende, d. Schatzmeister/in, d. Schriftführer/in und d. Beisitzer/in. D. 1. Vorsitzende vertritt allein und ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Im Übrigen vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.