Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die 1. Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die Schatzmeister/in und bis zu 3 Beisitzer/innen. Der/die 1. Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende und der/die Schatzmeisterin vertreten den Verein jeweils einzeln. Der/die Beisitzer/innen vertreten den Verein jeweils gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied.