Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die 1. Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende, der/die Schriftführer/in und der/die Kassenwart/in. Der Verein wird durch den/die 1. Vorsitzende/n oder den/die 2. Vorsitzende/n jeweils einzeln oder durch den/die Schriftführer/in und den/die Kassenwart/in gemeinsam vertreten.