Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus d. Vorsitzenden, d. stellvertretenden Vorsitzenden, d. Schatzmeister/in, d. Schriftführer/in sowie einem weiteren Vorstandsmitglied. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter d. Vorsitzende oder d. stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein gemeinsam.