Vorstand gemäß § 26 BGB sind der Vorsitzende, die/der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Erwerb, Belastund und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Aufnahme von Darlehen sowie die Übernahme von Bürgschaften und finanzielle Beteiligungen über 3000,00 EUR bedürfen der Genehmigung des DRK-Kreisverbandspräsidiums des DRK-Kreisverbandes Celle e.V..