Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Kassenwart/in und dem/der Schriftführer/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, darunter mindestens der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende oder der/die Kassenwart/in.