Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden (president), dem 2. Vorsitzenden (vice president), dem Sicherheitsbeauftragten (sergeant at arms), dem Schatzmeister (treasurer) und dem Schriftführer (secretary). Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.