Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus mindestens 2, höchstens 7 Mitgliedern; der/dem Vorsitzenden, einem Stellvertreter des/der Vorsitzenden und einem weiteren beisitzenden Vorstandsmitglied. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.