Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern des Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Der Vorsitzende vertritt den Verein stets allein, im Übrigen vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder darunter mindestens ein Stellvertreter des Vorsitzenden.