Vorstand i.S.v. § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende Fachgruppe Hotels, der stellvertretende Vorsitzende Fachgruppe Gastronomie und der Schatzmeister. Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt; ansonsten sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt.