Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht der Vorstandsmitglieder ist jedoch in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 1.000,00 EUR die Zustimmung eines weiteren Vorstandsmitgliedes erforderlich ist.