Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem/der 1.Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden, dem/der Kassenwart/in sowie dem/der Schriftführer/in. Der 1. Vorsitzende vertritt einzeln, im Übrigen vertreten jeweils zwei weitere Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam, darunter mindestens der/die 2. Vorsitzende.