Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzenden. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 1.000,00 EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.