Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem 1. Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Kassenwart/in und dem/der Schriftführer/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der/die 1. Vorsitzende oder der/die stellvertretenden Vorsitzende.