Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem ersten Vorsitzenden, der/dem zweiten Vorsitzenden sowie bis zu zwei weiteren Vorstandsmitgliedern für besondere Aufgaben. Die/der erste Vorsitzende vertritt den Verein einzeln, die weiteren Vorstandsmitglieder vertreten den Verein jeweils zu zweit.