Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Für den Fall, dass ein Geschäftsführer bestellt ist, ist auch dieser vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und der Geschäftsführer vertreten den Verein gemeinsam.