Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem 1. Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Schriftführer/in, der/dem Kassenwart/in und der/dem Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.