Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens vier Mitgliedern: der Vorstandsvorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in. Hat der Vorstand nur zwei Mitglieder, ist der/die stellvertretende Vorsitzende gleichzeitig Schatzmeister/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter die Vorstandsvorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.