Der Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in und dem/der Schriftfüher/in. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zum Verkauf und zur Belastung von Grundstücken (und grundstücksgleichen Rechten) sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 10.000,-- Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.