Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und dem Beisitzer. Der Vorsitzende und der Kassenwart sind einzelvertretungsberechtigt. Im Übrigen vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam.