Der Vorstand gemäß § 26 BGB setzt sich mindestens aus der/dem Vorsitzenden, der /dem stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Kassenwart/in und der/dem Protokollführer/in zusammen. Die Mitgliederversammlung kann beschließen, dass dem Vorstand weitere Mitglieder als Beisitzer angehören. Die/der Vorsitzende vertritt den Verein gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.