Vorstand i.S.v. § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der gleichzeitig Schatzmeister ist, der 2. Vorsitzende und der Schriftführer. Vertretungsberechtigt ist der 1. Vorsitzende gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 1.000,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn sie mit Zustimmung der Mitgliederversammlung abgeschlossen wurden.