Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind d. Vorsitzende, d. stellvertretende Vorsitzende, d. Schrift- und Kassenführer/in sowie d. Beisitzer/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter d. Vorsitzende oder d. Schrift- und Kassenführer/in vertreten den Verein gemeinsam.