Der Vorstand i.S.v. § 26 BGB besteht aus drei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Für Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 2.500,00 EUR und für Verfügungen über Grundstücke ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.