Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem 1. Schatzmeister, dem 2. Schatzmeister und dem Schriftwart. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Aufnahme von Krediten oder eine sonstige Verschuldung sowie Entscheidungen über Leistungen von über 500,-- EUR (bzw. bei Entscheidungen des Gesamtvorstands über 1.500,-- EUR) pro Quartal sind nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung möglich.