Vorstand i.S.v. § 26 BGB sind zwei Vorsitzende, die gemeinsam vertretungsberechtigt sind. Verpflichtungserklärungen des Vorstandes wie Verträge, Versicherungen oder sonstige vermögensrechtliche und -wirksame Erklärungen, die einen Wert von 200,00 EUR überschreiten, bedürfen eines Beschlusses der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der erschienenen Mitglieder.