Vorstand i.S.v. § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Vertretungsberechtigt ist der 1. Vorsitzende jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 250,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn sie mit Zustimmung der Mitgliederversammlung abgeschlossen wurden.