Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende, vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands wird mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte ab einem jeweiligen Geschäftswert von mehr als 5.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.