Vorstand i.S.v. § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende, die jeweils einzelvertretungsberechtigt sind. Verträge/Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als 250,00 EUR finanziell belasten, bedürfen der Genehmigung der Mitgliederversammlung.