Vorstand i.S.v. § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Der Vorsitzende ist der jeweilige Bürgermeister der Gemeinde Wittdorf, der stellvertretende Vorsitzende ist der jeweilige Samtgemeindebürgermeister der Samtgemeinde Bardowick. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt und befugt, den Verein bei Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten zu vertreten.