Die Satzung ist errichtet am 27.04.2006, gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 09.01.2008 und durch Beschluss des dazu bevollmächtigten Vorstandes vom 29.10.2008 geändert.
Vorstand i.S.v. § 26 BGB sind der Kreisfloriangruppenwart, der stellvertretende Kreisfloriangruppenwart, der Schatzmeister und der Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Kreisfloriangruppenwart oder der stellvertrende Kreisfloriangruppenwart, sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Für Rechtsgeschäften ab einem Gegenstandswert von 1.500,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.