Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende, der/die Schriftführer/in und der/die Kassenwart/in. Der/die Vorsitzende ist stets alleinvertretungsberechtigt. Die weiteren Vorstandsmitglieder vertreten einzeln bis zu einer Summe von 500,00 EUR, Ausgaben darüber hinaus bedürfen der mehrheitlichen Zustimmung des Vorstandes.