Vorstand i.S.v. § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder der 2. Vorsitzende, sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert bis zu 2.500,00 EUR ist jedes Vorstandsmitglied einzelvertretungsberechtigt.