| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Ausnahmsweise müssen jedoch bei folgenden Geschäften jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam vertreten: a) Ankauf, Verkauf, Belastungen oder sonstige Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte, b) Aufnahme von Krediten, c) Abschluss von Kauf und Leistungsverträgen über 2.000,00 EUR und d) Abschluss, Aufhebung und Kündigung von Arbeitsverträgen. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Satzung vom 24.09.2003 |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Tag der ersten Eintragung: 16.12.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 24.10.2005. |
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