Satzung Bl. 65 RB Tag der ersten Eintragung: 12.04.1989 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.12.2005.
Die Mitgliederversammlung vom 29.06.2012 hat Änderungen der Satzung in § 1(Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 8 ( Vorstand), § 9 (Der Beirat), § 10 (Geschäftsführung) sowie in § 11 (nun: Vereinsauflösung und Schlussbestimmung) beschlossen. Der bisherige § 11 (Förderkreis) und der bisherige § 12 (Stifter) sind ersatzlos weggefallen; der bisherige § 13 (Vereinauflösung und Schlussbestmmung) ist nun § 11.
Die Mitgliederversammlung vom 17.04.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit), § 7 (Mitgliederversammlung) und § 11 (Vereinsauflösung und Schlussbestimmung) beschlossen.
Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Jedem von ihnen ist Einzelvertretungsbefugnis erteilt. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 10.000,00 EUR ist die Zustimmung aller Vorstandsmitglieder erforderlich.