Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus der/dem 1.Vorsitzenden, der/dem 2.Vorsitzenden und der/dem Kassenwart/in. Der/Die 1.Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Der/Die 2.Vorsitzende und der/die Kassenwart/in vertreten jeweils mit einem weiteren Vorstandsmitglied.