Vorstand nach § 26 BGB: Vorsitzende/r, stellvertretende/r Vorsitzende/r, Schatzmeister/in - Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.