Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften eines Vorstandsmitglieds mit dem Verein vertreten ausschließlich die unbeteiligten Vorstandsmitglieder. Für Verfügungen über Sparbücher und Bankkonten sind die Vorstandsmitglieder auch allein vertretungsberechtigt.