Jeweils zwei Vorstandsmitglieder - darunter 1. oder 2. Vorsitzende/r - vertreten gemeinsam. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 2.500,00 EUR und Dauerrechtsgeschäfte, die den Verein über mehr als 3 Monate binden, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vorstandes. Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig.