Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von über 5000 EUR die Zustimmung des Verwaltungsrates erforderlich ist.