Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellv. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften über 1.000,00 € oder einer Kreditaufnahme ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.