Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus bis zu zwölf Vorstandsmitgliedern, wovon eines der Vorsitzende des Vorstands ist. Der Vorstandsvorsitzende des Vorstands ist alleinvertretungsberechtigt, weitere Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich mit dem Vorstandsvorsitzenden.