Der vertretungsberechtigte Vorstand stetzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.