Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden und der/dem Kassenwart/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und in allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke, Rechtsgeschäfte und die Aufnahme eines Kredits ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich, wenn der Wert des Rechtsgeschäfts eintausend Euro überschreitet.