Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht mindestens 5 und höchstens 7 Mitgliedern, und zwar dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer sowie einer ungeraden Anzahl an Beisitzern. Die Vorstandmitglieder vertreten den Verein mehrheitlich.