Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens vier, maximal sieben Personen, von denen eine/r Vorsitzende/r und eine weitere Person stellvertretende/r Vorsitzende/r ist. Die Ämter von Schatzmeister:in und Schriftführer:in können von allen Mitgliedern des Vorstandes in Personalunion ausgeübt werden. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der/die Vorsitzende/r oder deren Stellvertreter:in vertreten den Verein gemeinsam.