Der vertretungsberechtigte Vorstand setzt sich zusammen aus dem 1. Vorstand, dem 2. Vorstand und dem Kassenwart. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.