Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus fünf bis sieben Personen, nämlich dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und bis zu drei Beisitzern. Der Verein wird entweder durch den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter oder durch einen von ihnen zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstands vertreten.