Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens zwei bis fünf Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt allein. Bei Rechtsgeschäften über Grundvermögen, für die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten, beim Abschluss langfristiger Mietverträge über Grundbesitz und Teile davon sowie bei Abschluss, Änderung, Aufhebung oder Kündigung von Anstellungsverträgen vertreten alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.